Schutzkonzept zur Nutzung der Tennisanlage


Die gültigen regelmäßig aktualisierten Bestimmungen der Hygienegesetzgebung und -empfehlungen sowie behördlichen Auflagen werden beachtet.

 

Bei Verstoß droht uns neben empfindlichen Bußgeldern die behördliche Untersagung unseres Spielbetriebs. Die Nicht-Einhaltung der u.g. Pflichten (z.B. zur Anwesenheits-Registrierung oder Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung) kann daher mit Geländeverbot belegt werden. Bitte macht Euch mit den nachstehenden Regelungen vertraut.


Die Nutzung der Anlage ist zum Spielen, zur Nutzung der Gastronomie oder der Vereinsverwaltung unter den geltenden Regelungen und Hygienekonzepten erlaubt. Den Anweisungen des Vorstandes/Corona-Beauftragten, Diensthabenden und Trainer ist unbedingt Folge zu leisten.

AHA-Regel: Abstand wahren – auf Hygiene achten – Alltagsmaske tragen

 

Regelungen für den Spielbetrieb:

Gegenseitige Rücksichtnahme ist oberstes Gebot. Die Abstandsregeln (1,5 m) sind in allen Räumlichkeiten und auch auf dem Platz einzuhalten. Direkt vor und nach dem Spielen sind die Hände zu desinfizieren. Dafür stehen im Flur, der Gastronomie und auf den WCs Desinfektionsmittel zur Verfügung.

 

Die Tennisanlage soll nur betreten, wer keine Krankheitssymptome aufweist. Trifft eines der folgenden Symptome zu, darf die Tennisanlage nicht betreten werden:

 

• Erkältungssymptome (Husten, Schnupfen, Halsweh)
• Erhöhte Körpertemperatur/Fieber
• Durchfall
• Geruchs- oder Geschmacksverlust
• Kontakt innerhalb der letzten 14 Tage, bei denen ein Verdacht auf eine SARS-CoVID-19 Erkrankung vorliegt oder

  bestätigt wurde.

 

Alle anwesenden Personen auf der Tennisanlage sind verpflichtet sich mit Namen, Vorname, Telefonnummer oder E-Mail und Aufenthaltszeitraum zu registrieren. Dies erfolgt via ebusy elektronisch, in der Gastronomie in Papierform.

 

 

Clubhaus/Gastronomie:
Zur Durchlüftung der Clubräume werden die Außentüren und Fenster regelmäßig geöffnet. Die Fenster und Türen (bei Nichtbenutzung) in den Umkleiden und Duschen sind zum ständigen Luftaustausch der Räume und des angrenzenden Flurs immer offen zu halten.

 

Die Gastronomie mit dem Außenbereich (Terrasse) bleibt weiterhin geschlossen.

 

Keine Nutzung der Umkleide- und Duschräume. Deshalb bitte umgezogen erscheinen.

 

Die WC-Nutzung ist möglich. Toilettenraum-Benutzung nur einzeln.

 

 

Tennisplätze:
Vor Betreten der Tennisplätze ist eine Maske anzulegen und erst auf dem Platz abzulegen, gleiches gilt umgekehrt beim Verlassen.

 

Das Betreten und Verlassen der Plätze durch die Spieler soll pünktlich, unter Wahrung der Abstände und mit Maske erfolgen.

 

Keine Zuschauer auf den Tennisplätzen. Ausnahme bei Punktspielen mit maximal einem Mitspieler pro Team.

 

Kein Händeschütteln, Umarmungen oder Sonstiges.

 

 

Datenschutz-Hinweis zur Anwesenheits-Dokumentation:
Die angegebenen Daten werden vertraulich behandelt und lediglich für die gegebenenfalls notwendige Nachverfolgung von Infektionsketten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verwendet. Rechtsgrundlage sind erlassene Verordnungen und Bestimmungen zur aktuellen Corona-Pandemie. Die erhobenen Daten werden vier Wochen aufbewahrt und ausschließlich auf Anforderung der zuständigen Behörden weitergegeben.

 

Die hier genannten Regeln gelten auch für Eltern oder Begleitpersonen von Kindern. Bitte sorgen Sie auch dafür, dass Ihre Kinder die Regeln kennen und einhalten.

 

Danke für Euer Verständnis. Bleibt gesund und passt gut auf Euch auf!

 

Der Vorstand des TC Waltersdorf 99 e.V.
10.04.2021